In der wöchentlichen Pressekonferenz der AfD-Fraktion im Bundestag stellte ich heute unseren Antrag auf Einführung der Co-Regulierung in Deutschland vor, der am 14. Januar im Plenum des Bundestags beraten werden soll. Dabei handelt es sich um ein in Großbritannien und Australien seit längerer Zeit bewährtes Verfahren, bei dem Wirtschaftsverbände gemeinsam mit Verbrauchervertretern und der jeweils sektoral zuständigen Behörde Verhaltensempfehlungen für den Umgang von Anbietern mit Verbrauchern (sogenannte Codes of Conduct) formulieren, deren Einhaltung dann von den Behörden überwacht und im Fall von Verstößen auch sanktioniert werden kann. Das Verfahren ist deshalb erforderlich, weil bereits existierende Codes of Conduct, die z.B. von deutschen Handelskammern beschlossen wurden, wegen fehlender Sanktionsmöglichkeiten weitgehend unwirksam geblieben sind.
Die Codes sind notwendig, um Lücken im rechtlichen Verbraucherschutz zu schließen, die sich z.B. in rasch entwickelnden neuen Vertriebsformen im digitalen Handel oder in rasch sich wandelnden Marktsegmenten wie der Telekommunikationsbranche oder im Bereich der Finanzdienstleistungen ergeben haben. Die britisch-australischen Erfahrungen zeigen, dass solche Codes erst dann einen richtigen Biss bekommen, wenn der Staat in irgendeiner Form überwachend und auch sanktionierend dahintersteht. Erwünschter Nebeneffekt ist eine Entlastung der Justiz von Verbraucherstreitigkeiten durch das präventive Vorgehen der Co-Regulierung. Neue Behörden werden dafür nicht gebraucht, vorhandene Aufsichtsorgane wie etwa die Netzagentur im Bereich der Telekommunikation oder die Bafin bei den Finanzdienstleistungen würden diese Aufgabe wahrnehmen. Für Verbraucher würden viele Geschäfte risikoärmer und verlässlicher.
Dass der Bundestag den AfD-Antrag beschließt, ist kaum zu erwarten, die Altparteien werden auch hier lieber schlechteren Verbraucherschutz wählen als einem verbraucherfreundlichen Antrag der AfD zuzustimmen. Es sei denn, sie lassen eine Schamfrist verstreichen und bringen dann den ungefähr gleichen Antrag als den ihrigen ein und beschließen ihn, wie schon so oft. Man denke nur an die kürzlich erfolgte Neuregelung des Inkassorechts, die erst als Reaktion auf einen Gesetzentwurf der AfD zustande kam. So oder so: AfD wirkt!