Stuttgarter Krawallnacht: Erste Urteile gesprochen
Ermittlungsbehörden leisten gute Arbeit
Die Stuttgarter Krawallnacht vom Juni letzten Jahres ist zurückgekehrt – in die Gerichtssäle.
Null Toleranz bei Gewalttätern? Scheint so. Bis heute haben die Richter hart durchgegriffen.
Noch keine Bewährungsstrafen, von Kuscheljustiz kann noch keine Rede sein. Wie wird ie die Öffentlichkeit reagieren, wenn die Urteile zu hart ausfallen? Bleiben die Richter standhaft?
Im jüngsten Verfahren geht es um zwei junge “Männer“ unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Sie sollen einen Studenten zusammengeschlagen, ihn mit Fußtritten gegen den Kopf malträtiert und den Bewusstlosen dann bestohlen haben. Der Student wollte die beiden von Flaschenwürfen gegen die Polizei abhalten. “Der ist tot, Mann“ soll einer der Täter zum anderen gesagt haben, als sie von dem Opfer abließen.
Das war der Taten noch nicht genug. Anschließend sollen die Angeklagten einen Polizeiwagen demoliert und Flaschen gegen Polizisten geworfen haben. Mit voller Wucht wurde ein Stuhl auf den Beamten geworfen. Plünderung von Geschäften war noch die harmloseste Tat.
Die Anklage lautet: Landfriedensbruch, schwere Körperverletzung, versuchter Totschlag und Angriff auf Polizeibeamte. Acht Verhandlungstage sind für den Prozess angesetzt. Hier wäre zu wünschen, dass die Richter ein Zeichen gegen Gewalt setzen.
In jener Krawallnacht wurden 32 Polizisten verletzt, 24 Polizeifahrzeuge demoliert, 41 Ladengeschäfte in der Innenstadt beschädigt bis verwüstet und in 11 Geschäften geplündert.
Die Ermittlungsbehörden haben gute Arbeit geleistet. Mehr als 100 Tatverdächtige konnten nach mehreren Monaten identifiziert werden. Jetzt kommt es auf die Justiz an.
Die AfD wird die Folgen der ungebremsten Einwanderung auch weiter auf die Tagesordnung der öffentlichen Debatte setzen. Mehr als 80% der Tatverdächtigen in jener Nacht waren Ausländer bzw. ausländischer Herkunft.